Donnerstag, 30. März 2023
07:51:43

Regelung des Schießens an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen ist das Schießen nach 14 Uhr bis maximal Kaliber .22lfB gestattet.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Meisterschaften und offizielle Veranstaltungen.

An stillen Feiertagen ist der Schießbetrieb gesetzlich verboten, ausgenommen davon ist das Schießen mit Luftdruckwaffen.

Der Vorstand

nächste Termine

22
Apr
SG1851
Schnupperschiesskurs Kurzwaffe

22
Apr
SG1851
Schnupperschiesskurs Langwaffe

12
Mai
SG1851
Beginn: 19.00 Uhr / Ende: 21.00 Uhr

12
Aug
SG1851
Schnupperschiesskurs "EXTRA" KK-Halbautomat mit Zielfernrohr

nächste Arbeitseinsätze

Keine anstehende Veranstaltung