Nach steigenden Infektionszahlen trotz verschärfter Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie müssen wir nach Inkrafttreten der neuen Corona Verordnung den Sportbetrieb auf den Kugelständen ab Montag, den 2. November 2020 leider erneut einstellen.
Die Bogenschützen dürfen unter Auflagen ihrem Hobby im Freien nachgehen.
Die Begründung hierfür ist folgende: auch wenn Schießen zu den sogenannten Individualsportarten gehört, zählen unsere Schießstände zum Sport im Innenbereich und der ist momentan nicht gestattet.
Auszug aus der aktuellen Corona Verordnung:
§ 10 Sport
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen.